Qualitätsmanagement
Statement: Produktentwicklung
Durch die jahrzehntelange Erfahrung in der Herstellung und Vermarktung von Sanitär-, Gas- und Heizungs-Armaturen zählen unsere Kunden uns zu den führenden Herstellern von Qualitätsprodukten.
Die konsequente technische und designorientierte Weiterentwicklung der Produktbereiche ermöglicht praktische Lösungen für die Hausinstallation.
Dem erhöhten Hygiene- und Komfortbewusstsein der Verbraucher entspricht SCHELL durch ein breites Sortiment von elektronisch gesteuerten Spülsystemen und Waschtisch-Armaturen.
Unsere Qualitätspolitik
Auch in Zukunft bleibt die konsequente Produktentwicklung mit hohem Gebrauchsnutzen für unsere Kunden ein fester Bestandteil der Firmenphilosophie. Die Erfüllung der Kundenanforderungen ist der wichtigste Maßstab für die Qualitätspolitik der SCHELL GmbH & Co. KG. Zur Umsetzung dieses Unternehmensziels wird ein QM-System nach DIN EN ISO 9001:2000 ständig gepflegt und weiterentwickelt.
Qualitätsmerkmale. Bei SCHELL.
ASAG
Kennzeichnung für die Ausstattung von SCHELL Produkten mit selbstdichtendem Anschlussgewinde.
DVGW
Qualitätssignet überwachter und geprüfter Produkte des "Deutschen Verein des Gas- und Wasserfachs e.V."
GL
Das Qualitäts-Management von SCHELL ist vom "Germanischen Lloyd" nach DIN EN ISO 9001:2000 zertifiziert.

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Garantiert sauberes Wasser bis zur Zapfstelle gefordert.
Chance für das Fachhandwerk !
Beim Kontakt von Werkstoffen mit Trinkwasser können zwei Arten von negativen Einflüssen auftreten: Zum einen Korrosionsschäden am Werkstoff selbst und zum anderen die Belastung des Trinkwassers mit Schwermetallen. Da die Reinheit des Trinkwassers eine Grundvoraussetzung für die Gesundheit des menschlichen Organismus ist, Mängel aber optisch selten erkennbar sind, muss die Hygiene auf jeden Fall berücksichtigt werden, damit an jeder Zapfstelle Wasser in Lebensmittel-qualität geliefert werden kann. Hier liegt die Verantwortung der Sanitär-Industrie und deren Partnerfirmen. Kundenbeanstandungen, die auf fehlerhafte Produkte zurück zu führen sind, bereiten dem ausführenden Fachbetrieb nicht nur ärgerliche Mehrkosten, sondern machen auch sehr schnell den positiven Eindruck seiner handwerklich sauberen Arbeit zunichte. Im Klartext: Mangelhafte Armaturen können Kundenvertrauen kosten und zu erheblichen finanziellen Belastungen bei Regressansprüchen führen.
Welch hohen Stellenwert in Zukunft die Verantwortung der Fachbetriebe wie auch der Industrie im Hinblick auf qualitativ hochwertige Produkte und Handwerksleistungen haben wird, beweist ein Blick auf zwei aktuelle gesetzliche Neuerungen:
Das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz 2002 (SRM) und die ab dem 1. Januar 2003 in Kraft tretende Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in Verbindung mit der DIN 50930 Teil 6.
Neue Lasten für die Fachbetriebe?
Auf den ersten Blick scheinen die Handwerker tatsächlich wieder die Dummen zu sein: Durch die Novellierung des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes 2002 sind die Gewährleistungsfristen generell auf fünf Jahre verlängert worden, besonders bei Baumaterialien, die mit dem Gebäude fest verbunden sind. Außerdem wurde aus Gründen des Verbraucherschutzes auch die Beweislast bei Mängeln umgekehrt (Verbrauchsgüterkauf). Heute muss also der Verkäufer innerhalb der ersten sechs Monate den Nachweis erbringen, dass sein Produkt und die Installation mangelfrei war, erst danach geht die Beweispflicht auf den Käufer über. Sämtliche Nacherfüllungsansprüche des Käufers treffen natürlich unmittelbar den ausführenden Fachbetrieb. Ganz entscheidend auf die Arbeit der Handwerkerschaft wird sich aber auch die neue Trinkwasserverordnung auswirken.
In § 17 TrinkwV wird gefordert:
Für die Neuerrichtung oder die Instandhaltung von Anlagen (...) dürfen nur Werkstoffe und Materialien verwendet werden, die in Kontakt mit Wasser Stoffe nicht in solchen Konzentrationen abgeben, die höher sind als nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik unvermeidbar oder den nach dieser Verordnung vorgesehenen Schutz der menschlichen Gesundheit unmittelbar oder mittelbar mindern oder den Geruch oder den Geschmack des Wassers verändern (...).
Die neue DIN 50930 Teil 6 "Beeinflussung der Trinkwasserbeschaffenheit" gibt Aufschluss über die verschärften Bestimmungen beim Einsatz metallischer Werkstoffe, die mit Trinkwasser in Berührung kommen: Die erlaubten Höchstwerte bei Messing- und Rotguss-Legierungen wurden dabei zum Teil erheblich reduziert, und besonders dem "alten Schwerenöter" Blei rückte man zu Leibe: Der zulässige Legierungsanteil wurde je nach Werkstoff um mehr als die Hälfte reduziert. Daraus ergibt sich ein Vorteil für Markenanbieter, die wie die SCHELL Armaturentechnologie mit ihren Produkten den Standard der DIN 50930/6 schon jetzt erfüllen.
Qualität an jeder (Zapf)stelle
Aus den neuen Bestimmungen der TrinkwV ergeben sich deutlich höhere Anforderungen an die Werkstoffzusammensetzungen von Sanitär-Armaturen und Installationsmaterialien. Doch nicht nur die Hersteller, sondern auch die Fachbetriebe werden dabei in die Pflicht genommen:
- Der Installateur ist verantwortlich für die Auswahl der verwendeten Werkstoffe
- Die DIN 50930/6 nennt die Bedingungen (Legierungsbestandteile), mit denen Messing den Anforderungen der TrinkwV entspricht. Dies bedeutet: Hersteller, die Messing gemäß DIN 50930/6 einsetzen, gewährleisten dem Installateur einwandfreies Material.
Während früher die Messungen jeweils nur an der Hausübergabestelle stattfanden, wird jetzt an den Zapfstellen im Gebäude kontrolliert. Es muss also jedem Installateur klar sein, dass er mit seiner Arbeit eine maßgebliche und direkte Verantwortung für die Einhaltung der Trinkwasserqualität trägt. Im Zweifelsfall auch persönlich dafür haftet und mit juristischen Konsequenzen rechnen muss.
Denn es ist davon auszugehen, dass auch die Endverbraucher mittlerweile durch vielfältige Berichterstattungen in den Medien zu den Themen "längere Gewährleistungsfristen" und "Trinkwasserinstallationen", wie sie beispielsweise in Stiftung Warentest und in verschiedenen Fernsehreportagen erfolgten, recht gute Kenntnisse besitzen.
Neue Chancen für Mehrwertinstallation
Bei aller begründeter Sorge um die Belastungen durch die neuen Bestimmungen sollten jedoch nicht die Chancen übersehen werden, die sich hier für Hersteller und Fachbetriebe bieten. Gerade in wirtschaftlich schlechten Zeiten könnte sich nämlich die neue TrinkwV auch als Verordnung mit ungeahnt wertvoller Schutzfunktion für das deutsche Fachhandwerk erweisen.
Insofern ist die Planung, die Auswahl und der Einbau von Produkten hoher Qualität von Herstellern, die diese Forderungen erfüllen und auch dokumentieren können von tragender Wichtigkeit.
Die Gefahr, die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch zu beeinträchtigen, ist auf Null zu reduzieren. Dies obliegt der Verantwortung des Fachplaners, des Fachinstallateurs sowie des Herstellers. Die SCHELL GmbH & Co. KG ist sich dieser hohen Verantwortung bewusst.
Die TrinkwV DIN 50930 Teil 6. Wichtig für Sie:
- Die TrinkwV ist eine Verordnung und hat damit Gesetzescharakter
- Die Verwendung von Ms-Legierungen mit Grenzwert überschreitenden Legierungsanteilen stellt im Grundsatz eine gesundheitsgefährdende Handlung und einen Verstoß gegen geltendes Recht dar.
- Jeder Verursacher eines Verstoßes gegen die TrinkwV muss mindestens mit haftungsrechtlichen Konsequenzen rechnen.

